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Fehlercodes › BR-AE-02

BR-AE-02: Reverse Charge (AE) ohne Steuerkennungen beider Seiten

Regel aus EN 16931. So lesen Sie die Meldung und so beheben Sie den Fehler.

Was die Meldung bedeutet

Bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Kategorie AE, „Reverse Charge“) braucht die Rechnung zwei Kennungen: vom Verkäufer die USt-IdNr. (BT-31 „USt-IdNr. des Verkäufers“), die Steuernummer (BT-32 „Steuernummer des Verkäufers“) oder die USt-IdNr. des Steuervertreters (BT-63), und vom Käufer die USt-IdNr. (BT-48) oder eine Registerkennung (BT-47 „Registerkennung des Käufers“). Meist fehlt die USt-IdNr. des Käufers.

So beheben Sie den Fehler

Tragen Sie die USt-IdNr. des Kunden in BT-48 „USt-IdNr. des Käufers“ ein (mit Ländercode, z. B. ATU12345678) und Ihre eigene Kennung in BT-31 „USt-IdNr. des Verkäufers“ oder BT-32 „Steuernummer des Verkäufers“. Bei Bauleistungen im Inland (§ 13b UStG) hat der Kunde oft keine USt-IdNr.; dann genügt seine Registerkennung (BT-47 „Registerkennung des Käufers“), z. B. die Handelsregisternummer.

Wo das Feld in der Datei steht

Rechnung erneut prüfen: Der kostenlose Prüfer verwendet die offiziellen Regeldateien der KoSIT (XRechnung 3.0.2) und läuft in Ihrem Browser. Ihre Rechnung verlässt Ihren Rechner nicht.

Technische Hinweise zum Datenformat, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob Steuersatz, Leistung und Beträge in der Sache stimmen, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.