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Fehlercodes › BR-E-10

BR-E-10: Befreiungsgrund fehlt (z. B. Kleinunternehmer § 19 UStG)

Regel aus EN 16931. So lesen Sie die Meldung und so beheben Sie den Fehler.

Was die Meldung bedeutet

Wer die Steuerkategorie E (steuerbefreit) verwendet, muss in der Aufschlüsselung der Umsatzsteuer (BG-23) sagen, warum: mit einem Befreiungsgrund als Text (BT-120 „Befreiungsgrund (Text)“) oder als Code (BT-121 „Befreiungsgrund (Code)“). Das ist der häufigste Fehler bei Rechnungen von Kleinunternehmern: Der Hinweis auf § 19 UStG steht nur im Freitext der Rechnung, nicht im Befreiungsgrund.

So beheben Sie den Fehler

Schreiben Sie den Grund in BT-120 „Befreiungsgrund (Text)“, z. B. „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“ oder bei einer anderen Befreiung die Vorschrift (etwa „steuerfrei nach § 4 Nr. 21 UStG“). Den passenden Wortlaut klärt Ihre Steuerberatung; für das Format genügt ein Text.

Wo das Feld in der Datei steht

Rechnung erneut prüfen: Der kostenlose Prüfer verwendet die offiziellen Regeldateien der KoSIT (XRechnung 3.0.2) und läuft in Ihrem Browser. Ihre Rechnung verlässt Ihren Rechner nicht.

Technische Hinweise zum Datenformat, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob Steuersatz, Leistung und Beträge in der Sache stimmen, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.